Während die YR schreibt, daß es nun einen amtlichen (nicht nur amtlich anerkannten), vor allem, mittels „IC“ internationalen Bootsführerschein für Küstengewässer gibt, ist auf den Seiten des BMVIT zu lesen, daß es keine internationalen Abkommen in Sachen Bootsführerscheine gibt. Als Österreicher ist man dem Ministerium zufolge, nach wie vor nicht verpflichtet, einen Bootsführerschein zu besitzen, um die Weltmeere befahren zu dürfen. Nachfolgend der Text des österreichischen Ministeriums:
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie: hat geschrieben:
http://www.bmvit.gv.at/sixcms/detail.php/template/i/_e1/2/_e2/4/_e3/2000/_relid/350/_id/1495
Österreichischer Befähigungsausweis zur Führung von Jachten:
Zur selbstständigen Führung von Motor- oder Segeljachten auf See können österreichische Befähigungsausweise erworben werden.
Auch österreichische Staatsbürger sind dazu nicht verpflichtet. Dies bedeutet allerdings nicht, dass in Hoheitsgewässern anderer Staaten das Führen von Jachten ohne Befähigungsausweis gestattet wäre. Da es kein internationales Abkommen zu diesem Thema gibt, sind die Vorschriften der Küstenstaaten zu beachten. In der Praxis werden die vom Heimatstaat ausgestellten amtlichen Befähigungsausweise allgemein anerkannt.
Der Motorboot-Sportverband für Österreich (MSVÖ) und der Österreichische Segelverband (ÖSV) sind mit der Begutachtung der fachlichen Eignung und mit der Ausstellung des Befähigungsausweises betraut sowie ermächtigt, in diesem zu vermerken, dass er als amtlicher Befähigungsausweis der Republik Österreich gilt.
Österreichischen Staatsbürgern oder Personen mit ordentlichem Wohnsitz in Österreich, die einen solchen Befähigungsausweis besitzen, dürfen die Verbände über Antrag ein Internationales Zertifikat für Führer von Sportfahrzeugen ausstellen.
Meine Frage nun – wie kann ein Führerschein international sein, wenn es keine internationalen Abkommen diesbezüglich gibt und man als österr. Staatsbürger gar keinen Schein benötigt?
Mir ist schon klar, daß es in Österreich einige s.g. Schifffahrtsschulen gibt, die nicht dem ÖSV od. MSVÖ angehören und eigene „Vereinsscheine“ ausstellen, die weder amtlich, noch amtlich anerkannt sind und diese, zumindest von der Gültigkeit, noch nie mehr wert waren, als das Papier auf dem diese ausgestellt wurden! (Anm.: wäre vergleichbar, wenn eine Fahrschule für Autos, die Führerscheine auch gleich selbst ausstellen würde)
Da Kroatien z.B. eines der wenigen Länder ist, das einen Bootsführerschein zwingend vorschreibt (auch auf eigenem Kiel), waren und sind nach wie vor die Küstenpatente dieses Landes bei den Österreichern sehr beliebt.
Kroatische Küstenpatente sind schon immer amtliche Bootsführerscheine und werden auch von der IMO (International Maritim Organisation) anerkannt – lt. YR wird diesem Patent für Österreicher nur eine „gewisse Bedeutung“ für Kroatien zugebilligt! (mal ganz abgesehen von der Funkpflicht für Charteryachten) Ich möchte hier jetzt auch keine Diskussion über die Ausbildungsstandards HR kontra Ö anfachen, sondern die Frage aufwerfen, was einen kroatischen Staatsbürger von einem österreichischen in Sachen Seefahrt unterscheidet, oder z.B. gar einen englischen, der überhaupt keinen Befähigungsnachweis braucht? Tatsache ist, daß das HR-Patent auch für Österreicher in vielen anderen Ländern aus Befähigungsnachweis vollkommen ausreicht und sehr viele Länder gar keinen Schein verlangen. (Übrigens – auch deutsche Bootsführerscheine für die Küste sind an einem Wochenende zu erlangen!)
Fragen über Fragen und vor allem jene – welche Länder verlangen derzeit tatsächlich das s.g. International Certificate for Operators of Pleasure Craft (IC)?
Über nachvollziehbare Antwort seitens der YR würde ich mich freuen
Grüße von Archy







