o gott, da werden wieder mal lustig äpfel mit birn vermantschkert. zur klarstellung (und glaubt´s ma´s, i waß, wovon i red, weil ich einer der ungustln bin, der mit der behörde gemauschelt hat, wie ja viele meinen):
1.) die österreichischen befähigungsausweise sind im seeschiffahrtsgesetz 1981 und in den dazugehörigen verordnungen deutlich geregelt (und nicht durch packelei der beiden dachverbände ösv und msvö selbstgestrickt worden). ösv und msvö sind auch keine vereine, sondern verbände, UND BILDEN NICHT AUS!
2.) JEDER österreicher hat die möglichkeit, einen amtlichen befähigungsausweis oder ein IC zu erwerben, er muß überhaupt nicht zu einer ANERKANNTEN ausbildungsstätte gehen, kann sich sein fachwissen auch im do-it-yourself aneignen. er kann sich jederzeit als einzelperson oder als gruppe bei einem der beiden verbände zu einer prüfung anmelden, er kann die praktische prüfung auch auf seinem eigenen schinakel machen, wenn es den anforderungen für das entsprechende seegebiet entspricht
3.) den FB1 gibt es deshalb nicht, weil er IM GESETZ NICHT VORGESEHEN IST, und nicht, weil die verbände sich dazu zu wenig geld sehen. begründung: die prüfung stellt, da sie zu einem amtlichen schein führen würde, einen hoheitsakt dar, und den kann man auf einem fremden staatsgebiet nicht durchführen (innerhalb von 2 seemeilen)! FB2/3/4 können zumindest theoretisch außerhalb der 3-meilen-zone durchgeführt werden...
4.) österreich KANN keinen amtlichen schein vorschreiben, nur vorsehen, weil es ja die einhaltung einer führerscheinpflicht nicht exekutieren könnte (mangels salzhaltigem wasser

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also nix für ungut, und laßt die kirche im dorf!