ok, winnfield, wollt mich zwar ausklinken, aber für dich eine aufklärung, wie sowas (lt. österr. verfassung für
ALLE ÖSTERR. GESETZE) läuft. ned bös sein, soll ka oberlehrerpartie werden.
winnfield hat geschrieben:...ein gesetz wurde vom vfgh gekippt mit der auflage es bis ende 2011 zu reparieren. denke bis hierher klar...
richtig, is ja schon öfter bei gesetzen passiert.
winnfield hat geschrieben:...eigentlich sollte dann ein entwurf gemacht werden, von den von uns gewählten nationalratsabgeordneten diskutiert werden und in weiterer folge termingerecht beschlossen werden...
...es wird stillschweigen beschlossen ?????? ja stillschweigen bei einem gesetzesentwurf ???????...
da liegt der fehler in deiner überlegung.
wenn ein oberstgericht ein gesetz aufhebt, wird dem veranwortlichen (in unserem fall dem verkehrsministerium und dort der OSB = Oberste Schifffahrtsbehörde) der auftrag erteilt, den lapsus auszubügeln.
die OSB macht jetzt einen (oder mehrere) vorschläge, die der ministerin vorgelegt werden (vorsicht! das is no ka gesetzentwurf).
die ministerin leitet die vorschläge (wenns mehr als einer sind) an das finanzministerium weiter, das eine kostenabschätzung der vorschläge für die republik vornimmt. dann geht das ganze an die ministerin zwecks entscheidung, was jetzt als
GESETZENTWURF an die öffentlichkeit (und damit auch in begutachtung) gehen soll.
bis hierher sind die verbände (OeSV und MSVÖ) in keiner weise eingebunden. lediglich gerüchte können aus dem ministerium nach aussen dringen, die aber keine möglichkeit für diese bieten, in irgendeiner form in die meinungsbildung der ministerin und deren beamte einzuwirken.
natürlich kommen solche "gerüchte" auch anderen (z.b. wirtschaftskammer, ASKÖ, UNION, sonstige interessensverbände usw.) zu ohren, die auf grund ihrer politischen verankerung jetzt mehr oder weniger druck auf die inoffiziellen absichten ausüben. auch hier sind die verbände in bezug auf meinungsbildung noch immer aussen vor.
solche interventionen können natürlich den erforderlichen gesetzentwurf, der ja in begutachtung gehen muss, erheblich verzögern (was im falle des SeeSchG passiert ist).
is dann endlich ein gesetzentwurf ausformuliert, dann geht er in begutachtung (ab jetzt wird es öffentlich), und solche gesetze, die in begutachtung gehen, werden auch im internet veröffentlicht, und jeder, der was dagegen hat (auch die verbände, der herr koller, der winnfield, die mitzi-tant), kann jetzt seine bedenken äussern oder verbesserungsvorschläge einbringen.
dann werden die einwände entweder berücksichtigt oder eben nicht.
daraufhin wird ein korrigierter gesetzesvorschlag (der auch veröffentlicht wird) an das parlament zwecks beschlussfassung durch die gewählten abgeordneten weitergeleitet.
wenn du mit dieser vorgangsweise nicht einverstanden bist, hast du die möglichkeit, dich an einen gewählten abgeordneten oder an eine im parlament vertretene partei zu wenden oder ein volksbegehren zwecks änderung der österreichischen verfassung einzuleiten.
ich hoffe, damit ist dir klar, das es keine nachrichtensperre gibt (von wem du auch immer glaubst), weil bis zur begutachtung eines gesetzes nix auf dem tisch liegt, über was man diskutieren könnte.
so, jetzt is aber endgültig schluss für mich in diesem thread, weil auf plattheiten wie die von von felix (gibt´s ned auch führerscheine vom motorrad bis zur baumaschine) oder jugocaptain (versuch mal mit deinem gepriesenenen CRO-patent als österreichischer staatsbürger in deutschland, in portugal oder hier in sardinien eine kontrolle durchzustehen) hab ich keine lust mehr, einzugehen.
machz was wollz.
ps: was hier im forum diskutiert wird, interessiert die OSB, das verkehrsministerium und den gesetzgeber ungefähr soviel, wie wenn in china a radl umfallt...
...Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher (A. Einstein)...