

karl-otto hat geschrieben:
ps: die kandidaten, die da geprüft wurden, können euch im sommer mit einer 54er segelyacht in den kornaten begegnen...


karl-otto hat geschrieben:ich würde mir wünschen, wenn mehr forumsteilnehmer, [...], hier schreiben würden (das gibt rückhalt).

karl-otto hat geschrieben:nachdem ich 2008 einer der befürworter des amtlichen FB 1 war und jetzt für den unbeschränkten FB 1 bin (war ich immer, die 8 m waren ein kompromiss zwischen OeSV, der mit dem FB 1 eigentlich ned soviel freude hatte, und MSVÖ) und in diesem forum jetzt plötzlich eine mehrheit massiv dagegen zu sein scheint, bist du jetzt neben herbert und fetznfliaga einer der "betroffenen".
ich würde mir wünschen, wenn mehr forumsteilnehmer, die ja 2008 so vehement für einen FB 1 waren, hier schreiben würden (das gibt rückhalt).
jetzt aber zum thema der sinnhaftigkeit (diese frage stellen sich eh nur die österreicher, die entweder schon einen höherwertigen schein haben und daher nach dem motto " i hab von mein vatta meine watschen kriagt, also schadt´s euch auch ned" argumentieren

denn dann fällt der Besitzer vom Stuhl wenn er mit dem FB1 eine 37er in Kroatien steuern will.


berny hat geschrieben:Des weiteren ärgert es mich immer wieder, wenn Leute mit Pauschalargumenten kommen:



Der Boat Skipper B berechtigt dazu, Segelboote und Motorboote bis 30 BRZ zu führen. Die Erlaubnis gilt für Segelyachten, Motoryachten und Jetfahrzeuge; die Motorleistung ist nicht begrenzt. Erteilt wird die Erlaubnis ab 18 Jahren, bei kommerzieller Nutzung ab 18 Jahren, kommerziell nur für den Fahrtenbereich III).

karl-otto hat geschrieben:is aber eh scho wurscht, weil das massive lobbying beim BMfVIT erfolg gehabt haben dürfte.
entgegen dem ursprünglichen entwurf, der nach der begutachtungsfrist und nach den einsprüchen fabriziert wurde, ist die unbegrenztheit des FB 1 (bzw. 24 m) auf 10 m reduziert worden...
ok, man muss auch verlieren können
Wär doch ein schönes Hintertürl.
Und sollte machbar sein. 
karl-otto hat geschrieben:@1.LI:
auf die gefahr, jetzt auf glatteis zu geraten (weil es kompetentere, wie edwin, gibt, die das wissen):
der FB 1 ist in CRO dem Boat Skipper B gleichgestellt, und der enthält meines wissens keine längenbeschränkung.




fetznfliaga hat geschrieben:Ich oute mich auch als FB1-Befürworter ohne Längenbegrenzung.

karl-otto hat geschrieben:geprüft haben herren der "lega navale"
die praktische prüfung für alle dauerte ca. eine halbe stunde. dann ging´s ab in die pizzeria...
karl-otto hat geschrieben:das ohne kommentar zur meinungsbildung.
karl-otto hat geschrieben:ps: die kandidaten, die da geprüft wurden, können euch im sommer mit einer 54er segelyacht in den kornaten begegnen...


Edwin hat geschrieben:Naja, den Boat Skipper B kann er nicht ganz gleichgestellt sein, denn der B beinhaltet ja auch den UKW-Funk. Eine Größenbegrenzung gibt es beim B und zwar mit 30 GT, dafür ist die Motorisierung uneingeschränkt. Der Boat Skipper B hat weiters für Segel- und Motorboote Gültigkeit.

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