Versicherungen für Yacht-Eigner

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So schützen Sie sich vor den finanziellen Folgen selbstverschuldeter Schäden oder eines Totalverlusts der Yacht

Der Weg zur eigenen Yacht ist meist ein steiniger. Umso größer die Freude, wenn endlich die Unterschrift unter dem Vertrag trocknet. Sogleich werden diverse Ausrüstungsgegenstände bestellt, vom neusten Plotter bis zur stylischen Fendersocke. An eine Versicherung für das gute Stück wird erst zuletzt gedacht. Und weil zu diesem Zeitpunkt das Geld üblicherweise schon ein bisschen knapp ist, achtet der Eigner beim Abschluss der Versicherung vor allem auf eine möglichst günstige Jahresprämie. Genau das kann ihn aber im Schadenfall teuer zu stehen kommen. Wir haben uns bei Experten umgehört, worauf es beim Versicherungsschutz wirklich ankommt. BOOTSHAFTPFLICHT Für den Yachteigner gilt das Gleiche wie für den Charterskipper: Ohne Haftpflichtversicherung in See zu stechen, kann übel ins Auge gehen. Für Sach- oder Personenschäden, die der Eigner oder ein Crewmitglied schuldhaft verursachen, haftet der Eigner mit seinem gesamten persönlichen Vermögen. „Die Prämien in der Haftpflichtversicherung sind gering, der verursachte Schaden kann hingegen die eigene Existenz bedrohen. Deswegen lohnt es sich nicht, an dieser Stelle zu sparen.“, ist Michael Augustin, Marketing- und Vertriebsleiter des international tätigen Versicherungsmaklers Aon, überzeugt. Die Prämien für eine Haftpflichtversicherung werden bei Segelbooten nach Segelfläche, bei Motorbooten nach Motorleistung berechnet und reichen von rund 20 Euro (kleines Segelboot auf Binnengewässern) bis rund 500 Euro (stark motorisiertes Motorboot weltweit) pro Jahr. Viele Eigner glauben, dass sie auf dem Wasser ohnehin durch ihre Privat-Haftpflicht gedeckt seien, da ihre Polizze die „gelegentliche Nutzung“ eines Segelbootes beinhaltet. Doch das ist ein Irrtum, weiß Norbert Petschel, ehemaliger Olympiasegler und Aon-Versicherungsexperte: „Wer ein Boot sein Eigen nennt, nutzt dieses nach Ansicht der Assekuranz nicht mehr gelegentlich – selbst wenn er nur fünf Mal im Jahr damit in See sticht!“ Will man mit seinem Boot in kroatischen oder italienischen Gewässern unterwegs sein, braucht man erst gar nicht darüber zu grübeln, ob man eine Haftpflichtversicherung abschließen soll oder nicht. In diesen Ländern (siehe Kasten) ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Unabhängig vom Fahrtgebiet sollte man prüfen, ob die eigene Haftpflichtversicherung, wie es etwa bei Pantaenius der Fall ist, auch einen Forderungsausfall deckt. Das bedeutet, dass sie einspringt, wenn der Gegner – zum Beispiel bei einer Kollision – für einen von ihm verursachten Schaden nicht finanziell aufkommen kann, sei es weil man seiner nicht habhaft wird, sei es weil er nicht haftpflichtversichert und mittellos ist und sich die ausstehende Summe selbst durch Zwangsvollstreckung nicht einbringen lässt.

Den gesamten Artikel lesen Sie in der Yachtrevue 7/2015, am Kios ab 3. Juli!

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