Kroatien anerkennt offiziell!

Kroatien zählt in Verordnung taxativ ausländische Führerscheine auf

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BFA für den FB 3: Auch für Megayachten über 30 m

Diskussion um die Anerkennung von Führerscheinen zu Ende

Die monatelange Verunsicherung hat jetzt endgültig ein Ende: Mit einer Verordnung (Narodne novine broj 18/09) hält Kroatien fest, welche ausländischen Führerscheine es für das Führen von Booten und Yachten unter kroatischer Flagge anerkennt. Besitzer von staatlich anerkannten Befähigungsausweisen des ÖSV und des MSVÖ können aufatmen, diese stehen nämlich in der Liste, die das kroatische Ministerium für das Seewesen auf seiner Webseite kürzlich veröffentlicht hat. Das Dokument ist derzeit nur in kroatischer Sprache abrufbar (www.mmpi.hr, weiter unter More und Nautika).

Mit dieser Verordnung zieht Kroatien einen Schlussstrich unter einem Konflikt, der sich in den letzten 9 Monaten enorm verschärft hatte. Ursprünglich hatten die kroatischen Behörden nämlich angedeutet, dass für das Führen einer Yacht unter kroatischer Flagge entweder ein kroatischer Führerschein oder jener eines Staates notwendig ist, mit dem Kroatien ein bilaterales Abkommen hat; und das waren nur einige Länder wie Ungarn oder Slowakei. Viele charterwillige Skipper aus Österreich oder Deutschland haben daraufhin ihre Urlaubspläne geändert und sind für 2009 in andere Mittelmeerstaaten ausgewichen.
Die kroatische Haltungsänderung ist unter anderem auch dem Bemühen der österreichischen Verbände ÖSV und MSVÖ sowie vor allem der Obersten Schifffahrtsbehörde zu verdanken, die hier als Speespitze agierte und direkten Kontakt zum kroatischen Ministerium unterhielt.

Derzeit sind Führerscheine aus sieben Ländern auf der Liste, die Kroatien nach eigener Angabe sukzessive vervollständigen wird. Österreichische Scheine auf der „weißen“ Liste sind die Befähigungsausweise für das selbstständige Führen von Segel- bzw. Motorjachten für die Fahrtbereiche 2, 3 und 4 sowie die entsprechenden ICC-Ausweise. ICC steht für International Certificate for Operators of Pleasure Craft, (jeweils für Segel- oder Motoryachten), die besitzern von BFAs auf Verlangen ausgestellt werden.
Andere private Führerscheine mancher österreichischer Ausbildungsstätten werden mit dieser Verordnung noch wertloser, als sie es bisher schon waren.

Kroatien listet in der Verordnung auch auf, für welche Boote bzw. Yachten und Größen die österreichischen Scheine gelten.
Im Folgenden eine Kurzfassung dieser Übersicht (die einige Schreib- und Verwechslungsfehler enthält, aber inhaltlich schlüssig ist):

BFA FB 2 (ÖSV und MSVÖ):
1. Boote (brodice) für den persönlichen Gebrauch und solche, die man ohne Mannschaft mietet
2. Yachten für den persönlichen Gebrauch und solche, die man ohne Mannschaft mietet bis 30 BT;
jeweils gültig nur in den territorialen Gewässern Kroatiens und unter der Voraussetzung des Besitzes eines entsprechenden kroatischen oder ausländischen Sprechfunkzeugnisses, falls das Boot oder die Yacht mit UKW-Funk oder GMDSS-UKW-Funk ausgestattet ist.

BFA FB 3 (ÖSV und MSVÖ):
wie oben, nur mit der Obergrenze von 500 BT und gültig für die Fahrt in internationalen Gewässern der Adria

BFA FB 4 (ÖSV und MSVÖ):
wie oben, ebenfalls bis 500 BT, ohne Fahrtbeschränkung

BT steht für Bruto Tonaza, engl. Gross Tonnage, und entspricht der Bruttoraumzahl (BRZ). Achtung Korrektur: Eine Bavaria 49 hat beispielsweise eine BRZ von 15, eine Ferretti 52 von 19. Für annähernd alle Charteryachten in Kroatien genügt also der BFA FB 2

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