Kroatien: Acht-Jahres-Regel in Kraft

Boote älter als acht Jahre müssen nicht versteuert werden

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Darauf haben viele Bootseigner lange gewartet: Das neue kroatische Umsatzsteuer-Gesetz ist in Kraft getreten. Das Gesetz, das auf Grund der Acht-Jahres-Regel für Bootsbesitzer interessant ist, ist im Amtsblatt Narodne Novine 73/2013 vom 18.06.2013 veröffentlicht worden. Gegenüber den Gesetzesentwürfen, die schon im Winter kursierten, gibt es keine Änderungen.
Über die Gründe, warum das Gesetz mit einer Verspätung von mehreren Monaten erst am 14. Juni im Parlament angenommen worden ist, kann nur spekuliert werden. Am 31. Mai endete die Frist für das kroatische Angebot mit einem reduzierten Mehrwertsteuersatz von fünf Prozent. Viele Eigner älterer Boote hatten auf Grund der Verzögerungen kalte Füße bekommen und ihr Boot zu fünf Prozent versteuert anstatt auf die Verabschiedung des Gesetzes zu warten.
Im Paragraf 137 ist festgelegt, dass Fahrzeuge, die mindestens acht Jahre vor dem kroatischen EU-Beitritt, also vor dem 1.7.2005 erstmals ins Betrieb genommen worden sind, von der Mehrwertsteuerpflicht ausgenommen sind. Allerdings müssen auch ältere Boote nach dem EU-Beitritt in den freien Verkehr gebracht und beim Zoll angemeldet werden.
Mehr zur Zollanmeldung und den Dokumenten, die als Nachweis der Erstinbetriebnahme akzeptiert werden, lesen Sie in der Juli-Ausgabe der Yachtrevue, die am 5. Juli erscheint.

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