Mehrwertsteuer

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Kroatien: Vortrag zur Verzollung

Informationsabende zur Verzollung von Schiffen in Kroatien

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Kroatien: Acht-Jahres-Regel in Kraft

Boote älter als acht Jahre müssen nicht versteuert werden

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Eile tut not

Einen Monat haben Eigner noch die Möglichkeit ihr Boot in Kroatien günstig zu versteuern und zu verzollen.

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Kroatische Flagge ist kein Muss

Nachversteuerung. Pflicht zur Eintragung ins kroatische Schiffsregister entfällt

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Bis 31. Mai zahlen Eigner unversteuerter Schiffe nur 5% Mehrwertsteuer

Durchblick mit Yacht-Pool

Versicherungsunternehmen hilft bei Abwicklung der Nachversteuerung

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Das kroatische Seefahrtsministerium hat am 5. Februar die neue Gebührenordnung für die Registrierung von Booten und Schiffen im Amtsblatt veröffentlicht. Demnach kostet der Eintrag ins kroatische Schiffsregister ab sofort für Boote unter 7 m 100 Kuna (rund 13 Euro), für Boote von 7 m bis 12 m 1.000 Kuna (rund 131 Euro), für Yachten von 12 m bis 24 m 4.000 Kuna (rund 527 Euro) und für Yachten über 24 m 8.000 Kuna (rund 1.054 Euro). Die neue Gebührenordnung tritt mit der Veröffentlichung in Kraft. Die Eintragung ins kroatische Schiffsregister ist notwendig, wenn Sie ihr Schiff vor dem 31. Mai 2013 in Kroatien einführen wollen, um in den Genuss des vorübergehend gesenkten Mehrwertsteuersatzes von 5% zu kommen. In Vorbereitung befindet sich auch die Novelle zum kroatischen Umsatzsteuergesetz, das bis zum EU-Beitritt am 1. Juli 2013 an EU-Recht angepasst werden muss. Die EU sieht vor, dass Fahrzeuge die beim EU-Beitritt älter als acht Jahre sind, von der Mehrwertsteuer befreit sind. Im kroatischen Gesetzesentwurf soll darüber hinaus auch eine "Geringfügigkeitsgrenze" vorgesehen sein. Beträgt der fällig werdende Mehrwertsteuerbetrag weniger als 160 Euro, will die Finanz auf den Obolus verzichten. Der Gesetzesentwurf soll noch im 1. Quartal im Parlament behandelt werden.









 

Kroatien: Neue Gebühren für die ...

Unter 12 m Länge werden ca. 131 Euro fällig, über 12 m Länge ca. 527 bis 1.054 Euro

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Die kroatische Regierung beschert ausländischen Bootseignern eine besondere Weihnachtsüberraschung. Sie hat ein Gesetz verabschiedet, wonach der Mehrwertsteuersatz für Sportboote und Yachten vorübergehend von 25 Prozent auf nur 5 Prozent gesenkt wird. Um mit der Europäischen Union, der Kroatien am 1. Juli 2013 beitritt, nicht in Konflikt zu kommen, gilt der ermäßigte Steuersatz nur von 1. 1. bis 31. 5. 2013, also bis Ende Mai. Der EU-Beitritt Kroatiens erfolgt bekanntlich am 1. Juli 2013. Dieser verminderte Steuersatz gilt für gebrauchte Boote und Yachten, die derzeit in Kroatien unter dem sogenannten Zollverschluss (offiziell: „Status der vorübergehenden Einfuhr“) liegen. Die Eigner dieser Yachten haben ja bisher noch keine Mehrwertsteuer bezahlt, weshalb ihnen beim EU-Beitritt Kroatiens eine Nachversteuerung droht.









 

5 statt 25 %!

Knalleffekt: Kroatien senkt vorübergehend Mehrwertsteuer für gebrauchte Yachten

Ressort Revierberichte
Kommen mit dem EU-Beitritt Kroatiens neue Belastungen und Steuern auf Yachties zu?

Kroatien-News

Alles neu macht die EU: Was sich ändert. Plus: alle Marinas und -preise

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Damoklesschwert droht unversteuerten Yachten in kroatischen Marinas; im Bild Marina Kastela nahe Split

Zoll & Mehrwertsteuer

Kroatien verschärft Gangart gegenüber ausländischen Yachteignern und erhöht MWSt.