Kroatische Flagge ist kein Muss
Nachversteuerung. Pflicht zur Eintragung ins kroatische Schiffsregister entfällt
Bei einer Sitzung im Tourismusministerium haben Vertreter des Zolls, der Steuerbehörde, des Verkehrsministeriums, der Handelskammer und der Marinas am Montag unter anderem über die Frage der Einflaggungs- und Registrierungspflicht in Kroatien beraten. Bisher waren von den einzelnen Behörden widersprüchliche Informationen gekommen. Branimir Mader von der Handelkammer, der als Auskunftsperson in Sachen Nachversteuerung eingesetzt wurde, bestätigt nun, dass Boote, die in Kroatien verzollt und versteuert wurden, nicht zwingend unter kroatische Flagge gestellt werden müssen. Allerdings erhalten die Schiffe, die das günstige Nachversteuerungsangebot - 5 % Mehrwertsteuer bis 31.5. - angenommen haben und weiterhin unter EU-Flagge fahren, erst ab 1.7. eine Fahrerlaubnis. Eine offizielle Mitteilung darüber wurde für Anfang April angekündigt.
Weiters verzögern dürfte sich das neue kroatische Umsatzsteuergesetz, das bis zum EU-Beitritt an die Gesetzgebung der Union angepasst werden muss. Damit wird die Unsicherheit für Eigner von Booten, die älter als acht Jahre sind, verlängert. Mader versichert allerdings, dass Boote, die unter EU-Flagge fahren und vor dem 1.7.2005 in Betrieb genommen worden sind, von der Mehrwertsteuer befreit sind.
Vor dem Hintergrund der jüngsten Verzögerung bei der Anpassung an den Acquis dürfte auch die neuste Stellungnahme der Generaldirektion Steuern und Zoll der EU-Kommission zu bewerten sein. Darin war zu lesen, dass die Kommission "geeignete Maßnahmen" gegen Kroatien prüfe, da Zagreb entgegen der Empfehlung aus Brüssel die Mehrwertsteuer vorübergehend gesenkt hat. Lesen Sie mehr dazu in der April-Ausgabe der Yachtrevue. Josef Schuch, Experte für internationales Steuerrecht bei der Kanzlei Deloitte, wertet diese Stellungnahme allerdings als "Säbelrasseln" auf Beamtenebene mit geringen Cancen auf politische Durchsetzbarkeit.