Lichtgestalten

Auf kleinen Booten ohne Bordstromnetz sind batteriebetriebene Navigationsleuchten die einzige Möglichkeit, um in der Nacht gesehen zu werden. Verena Diethelm hat sieben aktuelle Modelle getestet

Lichtgestalten

Die Segelanweisungen der Centomiglia, der größten Regatta am Gardasee, sprechen klare Worte: Von 19:00 bis 6:30 Uhr müssen alle Teilnehmer zumindest ein weißes Rundumlicht führen, das mindestens eine halbe Meile sichtbar ist. Wer gegen diese Regel verstößt, bekommt eine Zeitstrafe von einem Prozent der gesegelten Zeit aufgebrummt. Ob die klapprigen Lämpchen, die uns der Vercharterer des Regattabootes in die Hand drückt, diesen Anforderungen gerecht werden?
Natürlich nicht. Nach rund zwei Stunden Betriebsdauer geben die ohnehin nur schwach vor sich hin glimmenden Lichter ganz den Geist auf. Zum ungünstigsten Zeitpunkt. Vor der Ziellinie ist viel los und um nicht im Stealthmode unterwegs zu sein, leuchten wir mit dem Handy ins Segel. Hätten wir nur anständige Navilichter dabei!

Nicht nur Regattasegler, sondern auch Eigner von kleinen Elektro- und Motorbooten, Dingis, Kajaks, Kanus und SUPs – kurz: allen Wassergefährten, die ohne 12-Volt-Bordnetz auskommen müssen – kennen dieses Problem, wenn sie in der Nacht unterwegs sein wollen oder müssen. Die Lösung stellen batteriebetriebene Navigationsleuchten dar, die auch als Notbeleuchtung zum Einsatz kommen können, falls die Stromversorgung an Bord aufgrund eines technischen Gebrechens ausfällt.

Wir haben sieben aktuelle Modelle unter die Lupe genommen.

RECHTSLAGE

Positionslichter gelten rechtlich als Navigationsgerät und sind als sicherheitsrelevante Ausrüstungsgegenstände strengen Vorschriften unterworfen. Damit eine Verwechslungsgefahr ausgeschlossen werden kann, werden in der EU-weit für die Binnen- und Seeschifffahrt geltenden Norm ISO EN 14744 auf 35 Seiten unter anderem Lichtintensität, Lichtfarbe und Abstrahlwinkel genau definiert. "Diese Norm besteht zu 90% aus Lichttechnik", beschreibt Hasso Schulz, Laborleiter von Glamox, dem größten deutschen Leuchtenhersteller für die Seefahrt, den Inhalt. In einer weiteren Norm, ISO EN 60945, wird außerdem festgelegt, welche Anforderungen es hinsichtlich Erschütterung, Wasserdichte und elektromagnetischer Verträglichkeit gibt.
Nur wenn sämtliche Kriterien erfüllt werden, kann eine dazu berechtigte Behörde, etwa in Deutschland das BSH (Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie) oder das italienische Pendant RINA, einem Navigationslicht die Zulassung erteilen. Über eine internationale Zulassung verfügen alle Lampen, auf denen das international gültige Konformitätszeichen, das sogenannte "Wheelmark" aufgedruckt ist. Achtung: Manche Produkte werden mit einer Zulassung der US-amerikanischen Küstenwache (USCG) beworben. Diese Zulassung hat jedoch in Europa keine Relevanz.

Warum all das wichtig ist? Prinzipiell dürfen nur Navigationslichter verwendet werden, die auch zugelassen sind. Batteriebetriebene Modelle haben allerdings einen großen Nachteil: Aufgrund ihrer Bauart können sie in manchen Punkten die strengen Zulassungsvorschriften nicht erfüllen. Hauptproblem ist, dass durch den Batteriebetrieb nicht sichergestellt werden kann, dass die Lampe dauerhaft die gleiche Qualität der Stromversorgung erhält – irgendwann nimmt unweigerlich die Spannung und damit auch die Lichtintensität ab.

Heißt das also, dass mobile Navigationslichter generell verboten sind? Nein, zumindest nicht für Kleinfahrzeuge unter sieben Metern Länge.

Die gesamte Story inklusive einer Tabelle mit den getesteten Modellen finden Sie in der Yachtrevue 7/2020, am Kiosk ab 3. Juli!

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