Verbindung fürs Leben

Eine Lifeline soll verhindern, dass ihr Träger über Bord gespült wird. Welche Modelle diese Aufgabe am besten erfüllen und was es zu beachten gilt, verrät der Praxistest von Verena Diethelm

Verbindung fürs Leben

Simon Speirs hatte alles richtig gemacht. Als er 2017 während des Clipper Race around the World für einen Segelwechsel aufs Vorschiff ging, trug er vorschriftsmäßig eine Rettungsweste mit Lifebelt und pickte sich mit einer Sicherheitsleine in das Strecktau ein. Trotzdem wurde der 60-jährige Brite von einer Welle über Bord gespült und konnte von seiner Crew nur noch tot im Wasser treibend geborgen werden. Wie konnte das geschehen?

Der Untersuchungsbericht der Marine Accident Investigation Branch gibt darauf Antwort: Der Karabiner von Speirs Lifeline verfing sich unter einer Klampe, verkantete und wurde durch die seitliche Krafteinwirkung so stark aufgebogen, dass sich Speirs Sicherheitsleine vom Strecktau lösen konnte. Der Bruch der Lifeline, der wichtigsten Verbindung zwischen Mensch und Boot, war also durch eine Mischung aus menschlichem und technischem Versagen begründet.

Was wir alle daraus lernen können: Der Sicherheitsleine wird häufig nicht die Bedeutung beigemessen, die ihr zusteht. Wir haben 14 aktuelle Modelle ausführlich unter die Lupe genommen, zeigen, wie eine Lifeline beschaffen sein muss, um für größtmögliche Sicherheit zu sorgen, und fassen zusammen, was es im Umgang damit zu beachten gilt.

RECHTLICHES

Wie anderes Sicherheitsequipment auch hat eine Lifeline bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, damit sie in Europa verkauft werden darf. So müssen Modelle, die vor 2004 auf den Markt gekommen sind, der Norm EN 1095 entsprechen, neuere Leinen der ISO 12401. Die jüngste Fassung der ISO 12401, die auch für Lifebelts gilt, stammt aus dem Jahr 2009 und wurde 2015 das letzte Mal überprüft. Die Norm sieht unter anderem einen dynamischen Falltest mit einem 100 kg schweren Dummy vor. Eine maximale Bruchlast oder eine maximale Fangstoßkraft wird allerdings nicht vorgegeben.

Darüber hinaus gibt es die Bestimmungen der Offshore Special Regulations (OSR) des Weltsegelverbands, die für Regattasegler verpflichtend sind und für Fahrtensegler eine gute Richtlinie darstellen. Die OSR empfehlen eine Sicherheitsleine, die der ISO 12401 entspricht, nicht länger als einen Meter ist sowie einen selbstsichernden Karabiner und eine Überlastanzeige besitzt.

KONSTRUKTION

Sicherheitsleinen werden in unterschiedlichsten Ausführungen angeboten – mit einer oder zwei Leinen, mit einem, zwei oder drei Karabinern, mit gleich langen oder unterschiedlich langen Enden sowie mit elastischen und unelastischen Gurtbändern. Jede Konstruktion hat Vor- und Nachteile. Lange Leinen erlauben die größte Bewegungsfreiheit, man bleibt aber leicht an Winschkurbeln, Gashebeln, Beschlägen oder ähnlichem hängen oder steigt sich selbst auf die Leine. Darüber hinaus ist die Kraft, die bei einem Sturz in die Leine auf den Körper einwirkt, bei einer langen Lifeline größer als bei einer kurzen. Laut ISO Norm 12401 dürfen Sicherheitsleinen nicht länger als zwei Meter sein.

Kurze Leinen schränken die Bewegung stärker ein, halten einen aber mit größerer Wahrscheinlichkeit an Bord und können bei Nichtgebrauch einfach über Hals oder Hüfte gelegt werden. Elastische Leinen sind eine praktische Alternative, allerdings schwerer als Gurtbänder ohne Gummizug. Mehr Gewicht haben auch Leinen mit zwei Enden, sie sind aber die einzigen, die eine ununterbrochene Sicherung ermöglichen, wenn man seine Position und damit den Einpickpunkt wechselt. Eine interessante Variante bietet die Wichard Proline R, bei der ein Ende per Smart-Loop (Gurtbandschlaufe) mit der Sicherheitsleine verbunden ist – so lässt sich eine 3-Punkt- in eine 2-Punkt-Leine verwandeln.
Für welche Konfiguration man sich entscheidet, hat in erster Linie mit dem vorwiegenden Einsatzbereich zu tun.

Die gesamte ausführliche Story inklusive einer Tabelle finden Sie in der Yachtrevue 11/2019, am Kiosk ab 2. November!

Der komplette Bericht als PDF-Download:

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