Der Staatsanwalt segelt mit

Warum eine Rechtsschutz-Versicherung für Charterskipper und Yacht-Eigner immer wichtiger wird

Der Staatsanwalt segelt mit

Frage:
Herr Dr. Schöchl, Sie haben bei YACHT-POOL nun eine neue Rechtsschutzversicherung in Ihrem Programm, die speziell auf die Situation der Yacht-Eigner, als auch auf die der Charter-Skipper zugeschnitten ist. Sind die rechtlichen Auseinandersetzungen wirklich so gravierend, dass sich dafür eine spezielle Versicherung lohnt?

Dr. Schöchl:
Eindeutig Ja, denn insbesondere in den Mittelmeerländern sehen wir regelmäßig, dass nicht nur bei einem Haftpflichtfall, sondern auch im Fall eines Kasko-Schadens sich die Staatsanwaltschaft einschaltet, sobald Personen an Bord waren. Und dies mit oft drastischen Folgen.

Frage:
Können Sie uns dazu Fälle aus Ihrer Praxis nennen?

Dr. Schöchl:
Gerne Sehen Sie selbst anhand dieser aktuellen Beispiele wie schnell man auf See unverhofft mit dem Gesetz in Konflikt kommen kann.

Für einen unserer Kunden aus der Schweiz kam die Anklage der griechischen Staatsanwaltschaft völlig überraschend, schließlich lag das Ereignis schon lange zurück. Damals segelte H. langsam nahe dem Ufer der griechischen Küste entlang. Dabei geriet er auf eine Sandbank, wurde freigeschleppt, und konnte die Fahrt ohne Schaden problemlos fortsetzen. Erst 1 ½ Jahre später flatterte eine Anklage der griechischen Staatsanwaltschaft wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit ins Haus. Der Gerichtstermin in Athen war in 4 Wochen angesetzt, das Erscheinen des Skippers war vom Gericht angeordnet. Glücklicherweise hatte der Skipper eine Rechtsschutzversicherung von YACHT-POOL, die solche Fälle abdeckt. Der von YACHT-POOL engagierte Fachanwalt konnte einen Freispruch erwirken. Die Kosten von etwa 10.000.- € wurden vollständig übernommen.

Der jüngste Fall stammt von Herrn S, der in diesem Herbst wegen angeblicher Umweltverschmutzung angezeigt wurde. In der Nähe seines in Ufernähe an einer Muringboje liegenden Schiffes wurde von Passanten ein Schmutzteppich entdeckt. Sie machten die Polizei darauf aufmerksam, die den Skipper sogleich zu einem 3-stündigen Verhör mitnahm. Alle Seeventile des Schiffes waren geschlossen und der Skipper konnte sich nicht vorstellen, wie diese Verunreinigungen von seinem Schiff stammen sollten. Während des Verhörs rief seine auf dem Schiff zurückgebliebene Frau an, um der Polizei mitzuteilen, dass ein ähnlicher Schmutzteppich vom offenen Meer her auf die Küste zutreibt. Die Polizei überprüfte das jedoch nicht und stellte gegen den Skipper Strafanzeige. Es kam tatsächlich zu einer Anklage mit persönlicher Ladung zur Gerichtsverhandlung nach Griechenland. Glücklicherweise hat der Skipper eine Skipperrechtsschutz-Versicherung. So stellt YACHT-POOL den griechischen Anwalt vor Ort, mit entsprechender Garantie der Kostenübernahme des Versicherers. Das Verfahren dauert an, Ausgang offen.

Den besonders drastischen Fall eines unserer Kunden, einem Skipper mit über 30.000 sm Erfahrung, der in Griechenland einen Totalschaden an der (gecharterten) Yacht erlitt, möchten wir näher schildern. Der Skipper geriet in eine Schlechtwettersituation und suchte eine vermeintlich sichere Hafenbucht auf, wo er vor Anker ging. Starker Wellengang zerrte an der Ankerkette – völlig überraschend brach (!) diese schließlich. Das Schiff strandete und wurde schwer beschädigt. Der Versicherer beanstandete das Verhalten des Skippers in keiner Weise und regulierte den Schaden anstandslos. Denn eine Ankerkette darf nie reißen. Zumindest kann der Skipper auf keinen Fall schuld daran sein. Selbst der Vercharterer sah das so und bot dem Skipper für die restliche Charterwoche ein Ersatzschiff an. Auch die Crewmitglieder erhoben keine Anschuldigungen, im Gegenteil, sie lobten das vorbildliche Verhalten des Skippers. Das half aber alles nichts.

Denn die Staatsanwaltschaft erhob Anklage gegen den Skipper wegen des Verursachens einer Havarie mit Gefährdung der ihm anvertrauten Mitsegler. So abwegig sich das auch anhören mag, der Skipper wurde in erster Instanz tatsächlich zu einer Haftstrafe verurteilt! Die Begründung: er hätte die Wettervorhersage nicht entsprechend berücksichtigt, einen falschen Ankerplatz gewählt und damit seine Crew in Gefahr gebracht. Denn wenn er einen geeigneteren Ankerplatz gewählt hätte, wäre die Ankerkette auch nicht gebrochen.

Mit der Verurteilung wurde der Skipper einer Straftat für schuldig befunden, er gilt nun als vorbestraft. Die Kosten beliefen sich bis zu diesem Zeitpunkt bereits auf einen 5-stelligen Betrag. Selbstverständlich wurde dem Skipper Kostendeckung auch für einen Weg durch die zweite Instanz zugesichert, wo der Fall z.Zt. zur Verhandlung ansteht. Eine Berufung, die von dem von uns gestellten Rechtsanwalt sofort nach Urteilsverkündigung erfolgte, war für den Skipper schon deshalb unerlässlich, da nach griechischem Recht sonst der sofortige Antritt der Haft die Folge gewesen wäre.

Eine Verurteilung im Ausland kann existenzielle Auswirkungen haben, wenn man dadurch auch im Heimatland als vorbestraft gilt und sich daraus schwere berufliche und private Konsequenzen ergeben, wie z.B. für Flüge in die USA!

Aber auch ohne jedes noch so kleine Verschulden und ohne einen Unfall erlitten zu haben, kann der Freizeit-Segler ins Visier ausländischer Behörden geraten: Das deutsche Handelsblatt [Quellen siehe unten] schreibt, dass die überwiegende Zahl von Bootsflüchtlingen im Mittelmeer von privaten Seglern und Motorbootfahrern entdeckt wird. Eine solche Situation – wie sie auch im aktuellen Film „Styx“ geschildert wird - ist in den Urlaubsregionen des Mittelmeeres also ein durchaus reelles Szenario, mit dem sich jeder Skipper und Yacht-Eigner vor Antritt des Törns auseinandersetzen sollte.


Dem Handelsblatt zu Folge sendet bereits eine große deutsche Charteragentur [Quellen siehe unten] jedem Charterkunden, der in diesem Revier seinen nächsten Törn bucht, eine Broschüre über das richtige Verhalten beim Treffen auf Flüchtlinge. Diese Broschüre von PRO ASYL e.V. „Flüchtlinge in Seenot: handeln und helfen - Hinweise für Skipper und Crews“ [Quellen siehe unten] mit wichtigen rechtlichen Hinweisen steht auch auf der Webseite von YACHT-POOL zum Download bereit.

Auch wenn der Skipper in einer solchen Situation nach dem Seerecht alles richtig gemacht hat, können die Folgen nach dem Strafrecht einiger Staaten dramatisch sein: es sind schon Skipper und Kapitäne unter dem Vorwurf der Beihilfe zur illegalen Einreise verhaftet und die Schiffe an die Kette gelegt worden. Situationen, in denen sofortiger rechtlicher Beistand existenziell wichtig ist.

Diese Beispiele zeigen auf, dass eine spezielle maritime Rechtsschutz-Versicherung, die insbesondere auf rechtliche Auseinandersetzungen mit Behörden zugeschnitten ist und Kautionszahlungen leistet, von elementarer Bedeutung ist.


Aus diesen Erfahrungen heraus empfehlen wir dringend allen Yacht-Eignern und Charter-Skippern mit leistungsstarken Yacht-Rechtschutz-Versicherungen oder Skipperrechtschutz-Versicherungen wie von YACHT-POOL vorzusorgen!

https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/fluechtlinge-im-mittelmeer-wenn-urlauber-auf-fluechtlingsboote-treffen/12248796.html?ticket=ST-2084593-MrBgkiOIOYmZoXc0v6yI-ap2
https://www.proasyl.de/wp-content/uploads/2013/08/Fluechtlinge_in_Seenot_-_Handeln_und_Helfen_11-06-03.pdf

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