AC, Anhörung vom 23. Jänner 2008
Kann ein Multihull einen Kiel haben? Darüber zerbricht sich derzeit das Gericht den Kopf
Man traf sich wieder in Raum 232: Richter Herman Cahn, Barry Ostranger, Anwalt der Société Nautique de Geneve, und Jems Kearney, Anwalt des Golden Gate Yacht Club of San Fransisco. Bei der Anhörung am Obersten Gerichtshof in New York ging es um die Frage, ob ein Multihull gleichzeitig ein Kielboot sein kann. Wie bitte? Ja, doch, das beschäftigt derzeit diverse Rechtsvertreter. Weil nämlich die Amerikaner eine Herausforderung abgegeben hatten, in der stand, man wolle auf folgendem Boot segeln: Eine Kielyacht mit 90 Fuß Länge und 90 Fuß Breite. Der Alinghi-Anwalt argumentierte, dass so ein Gefährt nicht möglich sei und legte zur Untermauerung seiner These einen Brief von Jerome Pels, seines Zeichens Generalsekretär der ISAF, vor, der bestätigte, dass zum Beispiel für die Olympischen Bewerbe niemals ein Multihull in die Kategorie Kielboot gewählt werden könne. Weiters schlug Ostranger vor, die Entscheidung in dieser Angelegenheit überhaupt der ISAF zu überlassen – ganz ohne Hintergedanken, natürlich.
Der gegnerische Advokat konterte, indem er Fotos von Katamaren vorlegte, die einen Kiel aufweisen. Wo immer er das Bildmaterial auch herhatte …
Richter Herman Cahn sah und hörte sich alles geduldig an – und will am 28. Jänner Recht sprechen. Wir warten gespannt auf die nächste Folge der Sailing Soap Opera.
www.alinghi.com
www.ggyc.com