Diebstahl von Booten explodiert

Diebstahl von Booten explodiert

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Aktuelle Zahlen des See- und Stromdienstes der Bundespolizei lassen alle Alarmglocken schrillen: Seit 2001 hat sich die Zahl an gestohlenen Booten fast verzehnfacht. Waren es 2001 noch 25 Diebstähle, so wurden im Vorjahr bereits fast 250 Fälle gemeldet, Tendenz weiter steigend. Neben Booten stehen auch Außenbordmotoren und wertvolles Zubehör bei den – oft organisierten – Gaunern hoch im Kurs. Nur in wenigen Fällen taucht das Diebesgut wieder auf. Europaweit liegt der geschätzte Schaden durch Diebstahl in der Yacht-/Bootskasko bei rund 500 Millionen Euro (Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft.)

Bootsdiebstahl vorbeugen
"Aufpassen heißt es nicht nur, wenn das Boot vor Anker liegt," rät Oberst Helmut Greiner, Pressesprecher des Bundeskriminalamtes, "denn viele Wasserfahrzeuge erreichen nicht einmal den Ausgangshafen, sondern werden gleich samt Trailer auf der Straße gestohlen. Eine kurze Unaufmerksamkeit an der Raststelle genügt – und das Boot verschwindet auf Nimmerwiedersehen!" Einer der größten Mängel sei, dass die meisten Sportboote kaum Merkmale zur eindeutigen Identifizierung bieten. Er empfiehlt daher, alle Rumpf- und Motornummern sowie die individuellen Markierungen im Bootspass zu registrieren und das Boot von mehreren Seiten zu fotografieren. Ebenso wichtig sei eine Codierung, bei der verschiedene Teile mit einer Gravurnummer versehen werden. Damit würden die polizeiliche Fahndungsarbeit und die Schadensregulierung erheblich erleichtert. Als Vorbeugung empfiehlt sich, unbewachte Marinas und Winterlager zu meiden, hochwertige Diebstahlssicherungen aus dem Fachhandel und elektronische Alarmanlagen zu verwenden und Außenbordmotoren nicht nur mit Schlössern, sondern mit Befestigungsschrauben zu sichern. Das verhindert zwar nicht das Aufbrechen, erschwert dem Dieb aber die Arbeit.

Was tun im Fall des Falles?
Versicherbar sind praktisch alle Gefahren denen ein Boot ausgesetzt ist. Versichert sind dabei das Wasserfahrzeug selbst, fest eingebaute nautische Instrumente und zum Bootsbetrieb gehörende Gegenstände, die in der Versicherungsurkunde beschrieben sind. Im Falle des Falles sollte man jedenfalls sofort die Polizei informieren – und zwar noch am Urlaubsort und nicht erst in Österreich. Für die Schadenbearbeitung ist außerdem ein ausführliches Polizeiprotokoll, eventuell Namen von Zeugen sowie Wertnachweise und die Bezifferung des Schadens notwendig.

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