Yacht um 22 Euro 50 ersteigert
Ein Deutscher ersteigerte bei einer Internet-Auktion eine Sun Way 21 von Jeanneau um 22 Euro und 50 Cent weil der Verkäufer kein Mindestgebot eingetragen hatte
So teuer kann ein Fehler sein: Ein Eigner aus Bochum wollte seine Sun Way 21 per Internet-Auktion versteigern, vergaß aber, ein Mindestgebot einzutragen. Und verfolgte die Auktion nicht weiter. So kam es, wie es kommen musste: Als einziger Bieter trug sich ein Landsmann ein und zwar um wohlfeile 22,50 Euro, und dabei blieb es bis Auktionsschluss.
Der Verkäufer wollte retten, was zu retten war, berief sich auf ein „Versehen“ und rückte das gute Stück nicht raus. Daraufhin wurde er vom Käufer geklagt. Und der bekam Recht: Auch in zweiter Instanz wurde bestätigt, dass der Verkäufer sein Verkaufsversprechen einlösen muss. Auch wenn er seine Yacht eigentlich um mindestens 12.000 Euro hätte verscherbeln wollen. Bitter.